In der Oberpfalz hat ein Nachbar die Einrichtung eines Bolzplatzes vorläufig gerichtlich gestoppt. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts in Regensburg wollte die Gemeinde Steinberg am See einen bisherigen Schulsportplatz generell zum Fußballspielen freigeben, das Landratsamt Schwandorf hatte eine entsprechende Baugenehmigung erteilt.
Ein Nachbar des Sportplatzes reichte dagegen Klage ein. Die außerschulische Nutzung eines Bolzplatzes könne zu erheblichem Lärm und Vermüllung führen, argumentierte er. Die künftigen Benutzer sowie die Nutzungszeiten der Sportanlage seien nicht korrekt festgelegt worden.
Das Gericht ordnete an, dass der Sportplatz zunächst nicht außerhalb der Schulzeit genutzt werden darf. Die Baugenehmigung habe den Nutzerkreis, die Personenzahl und die Öffnungszeiten des Bolzplatzes nicht ausreichend konkret bestimmt. Eine Umwandlung zu einem allgemeinen Bolzplatz darf nun so lange nicht erfolgen, bis das Verwaltungsgericht über die Klage des Nachbarn abschließend entschieden hat (Az. RO 7 K 23.1453).
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