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Mordverdacht nach Kneipenbesuch – 21-Jähriger in U-Haft

Die Polizei hat in Aachen einen Mann festgenommen, der Ende Januar in München einen Kneipengänger mit Schlägen tödlich verletzt haben soll. (Symbolbild) / Foto: Felix Hörhager/dpa
Die Polizei hat in Aachen einen Mann festgenommen, der Ende Januar in München einen Kneipengänger mit Schlägen tödlich verletzt haben soll. (Symbolbild) / Foto: Felix Hörhager/dpa

Ein Mann schlägt einen anderen nach einem Kneipenbesuch in München nieder, fünf Tage später stirbt das Opfer. Nun wird in Aachen der Tatverdächtige festgenommen. Warum ihm lebenslange Haft droht.

Wegen eines tödlichen Angriffs in der Münchner Innenstadt ist ein 21-jähriger Mann aus dem Raum Aachen festgenommen worden. Der beschuldigte Deutsche stehe unter Mordverdacht, weil er einen 45-Jährigen Ende Januar nach einem Kneipenbesuch zusammengeschlagen haben soll, teilte das Polizeipräsidium München am Freitag mit. Das Opfer starb fünf Tage nach dem Angriff im Krankenhaus.

Nach Polizeiangaben hatten der mutmaßliche Angreifer und sein Opfer den Abend im Januar mit jeweils einem Begleiter in einer Kneipe nahe dem Sendlinger Tor verbracht. Sie sollen einander vorher nicht gekannt haben. Auf dem Heimweg in Richtung Karlsplatz habe der in München wohnhafte 45-Jährige den Jüngeren in den Arm genommen. Der 21-jährige Deutsche habe dann unvermittelt Faustschläge gegen den Kopf des Mannes ausgeteilt. In der Folge sei der Getroffene bewusstlos geworden und mit dem Kopf auf den Boden aufgeschlagen. Der Angreifer habe die Flucht ergriffen.

Festnahme in Nordrhein-Westfalen

Am vergangenen Mittwoch, knapp drei Wochen nach der Tat, wurde der Beschuldigte in Aachen festgenommen. Er wohne im Umfeld der Stadt und sitze nun in Untersuchungshaft, teilte die Polizei mit.

Der 21-Jährige sei in der Fußballfanszene aktiv und habe bundesweit Stadionverbot. Er sei Kampfsportler und habe deshalb die Wirkung seiner Schläge einschätzen müssen, sagte eine Sprecherin der Münchner Staatsanwaltschaft. Weil er die Tat heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangen habe, laute der Tatvorwurf auf Mord. In einem Prozess könne er daher zu lebenslanger Haft verurteilt werden.

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