loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Leistungen erschlichen? Pflegeberaterin angeklagt

Den Großteil der Taten soll die Frau in den Jahren 2016 bis 2020 begangen haben. (Symbolbild) / Foto: Daniel Vogl/dpa
Den Großteil der Taten soll die Frau in den Jahren 2016 bis 2020 begangen haben. (Symbolbild) / Foto: Daniel Vogl/dpa

Über Jahre soll sich eine Pflegeberaterin mit nicht erbrachten Leistungen bereichert haben. Nun muss sie mit einem Prozess rechnen.

Sie soll rund 170.000 Euro für Pflegeleistungen erhalten haben, ohne dafür etwas getan zu haben: Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat eine selbstständige Pflegeberaterin wegen einer ganzen Reihe von Taten angeklagt, wie eine Sprecherin des Landgerichts Bayreuth mitteilte.

Konkret wird der Frau vorgeworfen, zusammen mit anderen beschuldigten Pflegekräften sogenannte Verhinderungspflege bei den Krankenkassen abgerechnet zu haben. Auch für Besuche zur Pflegeberatung soll sie Geld erhalten haben, ohne dass diese Besuche stattgefunden hätten. 

Gericht muss über Zulassung der Anklage entscheiden

Mit Verhinderungspflege sind Fälle gemeint, in denen die eigentliche Pflegekraft etwa aufgrund von Krankheit verhindert ist und eine Ersatzpflegekraft die Pflege übernimmt. Den Großteil der Taten soll die Frau in den Jahren 2016 bis 2020 begangen haben. Über die Zulassung der Anklage hat nun das Landgericht Bayreuth zu entscheiden. 

Zunächst hatte die «Süddeutsche Zeitung» über den Fall berichtet. In den vergangenen Jahren stiegen die Kosten für Verhinderungspflege dem Bericht zufolge deutlich an - von 2,1 Milliarden Euro 2022 auf 3,1 Milliarden Euro 2024. Zugleich beobachte der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) in seinem Fehlverhaltensbericht, «dass zunehmend Anträge von Versicherten auf Erstattungsleistungen aus der Pflegeversicherung auffallen, die den Charakter eines gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs haben, teilweise sogar der organisierten Kriminalität zugeordnet werden müssen.»

Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten