Ein Jugendlicher ist von der Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg des Totschlags schuldig gesprochen worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in Rückersdorf bei Nürnberg im Dezember vergangenen Jahres seinen 61 Jahre alten Vater mit einem Messer erstochen hat. Die Kammer ordnete die Unterbringung des jungen Mannes in einer psychiatrischen Einrichtung an.
Der damals 16-Jährige soll sich nach den Feststellungen des Gerichts in einem psychischen Ausnahmezustand befunden haben. Die Schuldfähigkeit sei erheblich beeinträchtigt gewesen. Nach drei Stichen in den Rücken sei der Vater wenige Stunden nach der Tat gestorben.
Dem jungen Mann soll die Möglichkeit gegeben werden, therapiert zu werden und danach ein krankheits- und straffreies Leben zu führen. Eine formale Jugendhaft sah das Gericht nicht als erzieherisch geboten an. Die Staatsanwaltschaft hatte den Jugendlichen wegen Mordes angeklagt. Ein Mordmerkmal sah das Gericht jedoch nicht erfüllt.
Die Hauptverhandlung am Landgericht war in nicht-öffentlicher Sitzung geführt worden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten