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Falsche Impfbescheinigungen in 1.290 Fällen - Arzt verhaftet

In Bayern müssen alle Kinder und Jugendliche gegen Masern geimpft sein, die eine Kindertagesstätte oder eine Schule besuchen. / Foto: Marius Becker/dpa
In Bayern müssen alle Kinder und Jugendliche gegen Masern geimpft sein, die eine Kindertagesstätte oder eine Schule besuchen. / Foto: Marius Becker/dpa

Der Arzt setzte ein Kreuz im Impfpass, obwohl die Kinder nicht gegen Masern geimpft waren. Dafür kamen die Patienten offenbar von weither angereist. Das fiel den Behörden schließlich auf.

Ein Arzt aus Niederbayern sitzt wegen großangelegten Betrugs bei Masern-Impfungen in Untersuchungshaft. Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg wirft dem Mann vor, 1.290 - in der Regel minderjährigen - Patientinnen und Patienten eine Maser-Mumps-Rötel-Impfung im Impfpass bescheinigt zu haben, obwohl diese nicht geimpft gewesen seien. Außerdem soll er die Schein-Impfungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung in Bayern abgerechnet und dadurch knapp 20.000 Euro unrechtmäßig eingestrichen haben. 

Der Arzt aus dem Landkreis Landshut sitzt laut der Generalstaatsanwaltschaft seit Dienstag in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Nürnberg hatte zuvor einen Haftbefehl gegen den Mann und 88 Durchsuchungsbeschlüsse erlassen. Die Ermittler stellten bei der Durchsuchung bei dem Verdächtigen Unterlagen und Datenträger sicher. Durchsuchungen gab es auch bei Personen, die für sich oder ihre Kinder falsche Impfnachweise bei den Behörden vorgelegt hatten. 

Landratsämter wurden hellhörig

In Bayern müssen alle Kinder und Jugendliche gegen Masern geimpft sein, die eine Kindertagesstätte oder eine Schule besuchen. Das Masernschutzgesetz gilt auch für alle nach 1970 geborenen Beschäftigten in solchen Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen sowie für Menschen, die die in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Flüchtlinge wohnen. 

Die Ermittlungen hatten der Generalstaatsanwaltschaft zufolge verschiedene Landratsämter ins Rollen gebracht, die hellhörig geworden waren. Diese hatten zuvor in vielen Fällen Impfunfähigkeitsatteste von Kindern erhalten. Nachdem die Behörden diese nicht akzeptiert hatten, wurden stattdessen Impfnachweise vorgelegt, die der Verdächtige ausgestellt hatte. Demnach waren darunter auch Kinder, die weit von der Praxis des Arztes entfernt wohnten und normalerweise bei einem Kinderarzt in Behandlung waren.

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