Trotz einer hohen und teils steigenden Zahl von Schulschwänzern gibt es dazu in Bayern keine zentral gesammelten Daten. «Die Erfassung unentschuldigter wie entschuldigter Fehlzeiten liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Schulen», teilte das Kultusministerium auf Anfrage mit.
Die Schulen könnten sich an die zuständigen Schulaufsichtsbehörden sowie Kreisverwaltungsbehörden wenden, etwa bei einer Ordnungswidrigkeit oder der Beantragung von Schulzwang. «Dieses Verfahren hat sich in Bayern bewährt. Von einem zentralen Meldeverfahren wird – auch in Anbetracht eines zu erwartenden, nicht unerheblichen Verwaltungsaufwands für die Schulen – abgesehen.»