Knapp eine Million Beschäftigte in Bayern werden nach Berechnungen des DGB ab 1. Januar den auf 13,90 erhöhten gesetzlichen Mindestlohn bekommen. Das sind 14,6 Prozent der bayerischen Arbeitnehmer, wie der Gewerkschaftsbund in München mitteilte. Besonders hoch ist der Anteil der Niedrigverdiener demnach im Gastgewerbe mit über 47 Prozent. Die Erhöhung des Mindestlohns sei nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Kaufkraft, sagte Bernhard Stiedl, der Vorsitzende des DGB Bayern.
Kräftige Lohnerhöhung von fast 14 Prozent über zwei Jahre
Die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Gewerkschaften hatte sich im Sommer geeinigt, den Mindestlohn von derzeit noch 12,82 Euro pro Stunde zum ersten Januar auf 13,90 Euro anzuheben. Anfang 2027 soll dann ein zweiter Schritt auf 14,60 Euro folgen. In Summe entspricht das einer kräftigen Lohnerhöhung von 13,9 Prozent. Nach Berechnungen des DGB wird sich dies für Vollzeitbeschäftigte im Jahr 2027 auf brutto rund 3.700 Euro pro Kopf summieren. In Summe könnte die Mindestlohnerhöhung über zwei Jahre demnach die Einkommen der Mindestlohnbezieher bundesweit um rund 5,7 Milliarden Euro steigen lassen.
BIHK: Viele Unternehmen wollen Preise erhöhen, Jobverluste in Aussicht
Angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage fürchten viele Firmen in Bayern Folgeschäden, einschließlich Arbeitsplatzabbau. In einer Umfrage des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags unter 3.200 Unternehmen sagten 18 Prozent, dass sie Stellenabbau erwarten. Am höchsten ist dieser Anteil in der Tourismusbranche, in der ein knappes Drittel (32 Prozent) mit Stellenstreichungen rechnet.
Aber auch in der Industrie - die üblicherweise weit höhere Gehälter zahlt als Hotels und Gaststätten - rechnen 22 Prozent der Unternehmen mit der Reduzierung ihres Personals; ähnlich hoch ist die Quote im Handel. Wahrscheinlichste Folge werden jedoch steigende Preise sein: Im Schnitt aller Branchen sagten 38 Prozent der befragten Unternehmen, dass sie mit Preiserhöhungen rechnen.
Die Gewerkschaften verweisen seit Jahren darauf, dass die Einführung des Mindestlohns 2014 und die seitherigen Erhöhungen keine spürbaren Jobverluste zur Folge gehabt hätten.
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten