Der Bayerische Städtetag übt scharfe Kritik an der vom Kabinett geplanten Ausgestaltung eines eigenen bayerischen Wassercents: Bürger würden in voller Höhe zur Kasse gebeten, während es eine viel zu große Freimenge für Unternehmen gebe. Zudem kann der Städtetag nicht nachvollziehen, warum es nicht eine Wasserzählerpflicht für alle gibt.
«Wenn ein Wassercent das kostbare Gut Grundwasser besser schützen soll, müssen alle Verbraucher erfasst werden», sagte der Geschäftsführer des Städtetags, Bernd Buckenhofer. «Der Entwurf des Wassergesetzes der Staatsregierung führt dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Wassercent entrichten, während gewerbliche Betriebe kostenlos Wasser in großen Mengen entnehmen können», kritisierte er und forderte: «Es darf keine Ausnahme für die Landwirtschaft und Wirtschaftsbetriebe geben.»
Die angedachte Freimenge vom 5.000 Kubikmetern jährlich führe nicht zum sorgsamen Umgang mit Grundwasser, wenn man im Vergleich sehe, dass eine vierköpfige Familie etwa 180 Kubikmeter verbrauche. «Am Schluss zahlen Bürgerinnen und Bürger den Wassercent, während viele Betriebe und Landwirte großzügig kostenfrei Grundwasser entnehmen dürfen.»
Digitale Wasserzähler ohne viel Aufwand nachrüstbar
Zudem müsse der Wasserverbrauch digital gemessenen werden und dürfe nicht auf Schätzwerten basieren. Digitale Wasserzähler seien ohne großen Aufwand nachrüstbar und auslesbar. «Das Wissen, wer wie viel Grundwasser entnimmt, ist Grundlage für einen effektiven Schutz des Grundwassers», sagte Buckenhofer.
Nach jahrelangen Diskussionen hatte das Kabinett am Dienstag den mühsam ausgehandelten Gesetzentwurf zur Einführung eines sogenannten Wassercents auf den Weg gebracht. Danach soll jeder, der im Freistaat Grundwasser entnimmt oder verbraucht, künftig eine Abgabe von einheitlich zehn Cent pro Kubikmeter dafür bezahlen müssen. Gemessen am durchschnittlichen Wasserverbrauch von knapp 140 Liter pro Person und Tag bedeutet dies für Privathaushalte rund fünf Euro pro Person und Jahr an zusätzlichen Kosten.
Es gibt aber eine ganze Reihe von Ausnahmen. Vorgesehen ist zum einen eine Freimenge von 5.000 Kubikmetern pro Jahr - das heißt, man zahlt erst für die Menge, die die 5.000 Kubikmeter übersteigt. Privatpersonen profitieren davon nicht: Die Freimenge gilt nicht für den einzelnen Kunden, sondern für den Wasserversorger, für Wasserzweckverbände und Nutzer eigener Brunnen, für Unternehmen und die Industrie. Zum zweiten werden für bestimmte Wassernutzungen gar keine zusätzlichen Gebühren erhoben, etwa für Entnahmen für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für die Wasserversorgung von Nutztieren, für die Fischerei oder für die Nutzung erneuerbarer Energien.
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