Ist das Wohl eines Kindes in Gefahr, kommt in Bayern regelmäßig das Jugendamt ins Spiel. Im vergangenen Jahr stellten die Behörden in 5.431 Fällen eine sogenannte Kindeswohlgefährdung fest, wie das Landesamt für Statistik in Fürth mitteilte.
Insgesamt fielen bei den Ämtern 21.742 Verfahren zur Einschätzung
der Gefährdung des Kindeswohls an. Das sind etwas mehr als noch 2023 mit 20.295 Verfahren. Damals hatten die Jugendämter in 4.823 Fällen eine Kindeswohlgefährdung verzeichnet.
Von einer solchen spricht man, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen durch ihre Eltern oder auch Dritte stark beeinträchtigt wird und dauerhafte oder anhaltende Schäden für die Entwicklung hat oder haben kann. Gibt es gewichtige Anzeichen dafür, untersuchen Jugendämter dies, indem sie etwa zu Hausbesuchen kommen oder die Eltern zum Gespräch bitten. Mit Fachleuten folgt anschließend eine Einschätzung zur möglichen Gefährdung des Kindes.
Anzeichen für psychische oder körperliche Misshandlung
Die im vergangenen Jahr von einer solchen Gefährdung betroffenen Kinder und Jugendlichen waren meist im Alter von 6 bis unter 10 Jahren (25,5 Prozent) und in mehr als der Hälfte aller Fälle Jungen (51,4 Prozent). In 2.977 Fällen wurde die Gefährdung als akut eingestuft, in 2.454 Fällen als latent. Die häufigsten Ursachen waren demnach Anzeichen für eine Vernachlässigung sowie eine psychische oder körperliche Misshandlung.
In 39,4 Prozent der überprüften Fälle wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, in weiteren 35,6 Prozent ebenfalls nicht, es gab dort aber einen Hilfebedarf. Das kann etwa Maßnahmen wie eine Erziehungsberatung umfassen.
Die meisten Meldungen zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung erhielten die Jugendämter von der Polizei, von Gerichten oder der Staatsanwaltschaft (29,7 Prozent). An zweiter Stelle folgen anonyme Meldungen (10,9 Prozent), dahinter Schulen (10,1 Prozent) sowie Bekannte oder Nachbarn (8,8 Prozent).
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