Wer in Bayern lebt und überlegt, sein Kapital langfristig in einen Solarpark einzubringen, stößt bei der Recherche schnell auf Suchbegriffe wie iab photovoltaik und steht dann vor zwei sehr unterschiedlichen Modellen: der niedrigschwelligen Bürgerbeteiligung und dem gewerblichen Photovoltaik-Direktinvestment. Beide führen zu einer wirtschaftlichen Beteiligung am Solarpark, folgen aber völlig unterschiedlichen Logiken in Eigentumsstruktur, Renditeprofil und steuerlicher Wirkung. Für eine Privatperson, die das Thema systematisch angehen möchte, lohnt sich ein klarer Blick auf die Optionen und ihre Folgen.
Die zwei Wege für Privatanleger
Privatpersonen haben grundsätzlich zwei Wege, sich an einem Solarpark zu beteiligen. Die Bürgerbeteiligung erfolgt typischerweise über eine Genossenschaft, eine Bürger-GmbH und Co. KG oder eine kommunale Beteiligungsgesellschaft. Anleger zeichnen Genossenschaftsanteile, Nachrangdarlehen oder stille Beteiligungen, meist in Beträgen zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Verzinsung liegt im niedrigen einstelligen Bereich, vergleichbar mit konservativen Festzinsanlagen, die Bindung typischerweise bei 10 bis 20 Jahren. Der Anleger bleibt rechtlich Geldgeber oder Mitglied einer Gesellschaft, ohne selbst Eigentümer einer Anlage zu werden.
Beim Photovoltaik-Direktinvestment, häufig auch als Solar-Direktinvestment bezeichnet, ist das anders. Hier erwirbt der Investor einen real abgegrenzten Anteil an einer konkreten Anlage, beispielsweise eine bestimmte Anzahl Modulreihen mit eigenem Wechselrichter und definierter Leistung. Dieser Anteil wird als gewerblicher Eigenbetrieb des Investors geführt. Auch Privatpersonen können diesen Weg gehen, allerdings ist dafür eine Gewerbeanmeldung notwendig. Erst durch diesen Schritt wird der Anleger steuerlich Unternehmer und kann die für gewerbliche Anlagegüter geltenden Abschreibungsinstrumente nutzen. Die Brücke ist also: Privatperson nutzt eine eigene gewerbliche Struktur, um Eigentümer eines Anlagenanteils zu werden. Der laufende Aufwand bleibt überschaubar, weil Wartung, Versicherung und Stromvermarktung wie auch bei der Bürgerbeteiligung von einem spezialisierten Betreiber übernommen werden.