loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Abschiebung des Messerstechers von Würzburg denkbar

Der Messerstecher von Würzburg könnte abgeschoben werden. (Archivbild) / Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Der Messerstecher von Würzburg könnte abgeschoben werden. (Archivbild) / Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Innere Stimmen treiben einen Mann in ein Würzburger Kaufhaus. Der Flüchtling schnappt sich ein Messer so lang wie ein Unterarm und sticht wahllos zu. Vier Jahre später steht seine Abschiebung im Raum.

Gut vier Jahre nach der tödlichen Messerattacke eines psychisch kranken Flüchtlings auf drei Frauen in Würzburg steht eine Abschiebung des Mannes in sein Heimatland Somalia im Raum. Nach dem Verbrechen sei der Schutzstatus des Flüchtlings bestandskräftig widerrufen worden, «und es erging durch die zuständige Ausländerbehörde eine Entscheidung zur Ausweisung aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland», teilte das Landesamt für Asyl und Rückführungen mit. 

Der Somalier sei zur Ausreise verpflichtet «und wird bei Erfüllung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen in sein Herkunftsland rückgeführt». Zuvor hatte die «Main-Post» berichtet.

Der Migrant Mitte 30, sein genaues Alter ist den Behörden nicht bekannt, hatte am 25. Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt wahllos auf arglose Passanten eingestochen. Der Mann ist mehreren Gutachten zufolge psychisch krank und war demnach bei dem Verbrechen, bei dem auch mehrere Menschen verletzt wurden, schuldunfähig. 

Landesamt will für Abschiebung Passersatz besorgen 

Der Somalier hat keine Papiere. Damit er abgeschoben werden kann, müssen laut Landesamt mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem bedarf es «eines zur Rückführung geeigneten Personaldokuments, einer geeigneten Flugverbindung sowie der Bereitschaft des Herkunftslandes, die rückzuführende Person aufzunehmen», wie ein Sprecher auf Anfrage sagte. «Ein Passersatzbeschaffungsverfahren wurde bereits in die Wege geleitet.» Außerdem verlangt das Land Somalia demnach für die Ausstellung von «Heimreisescheinen» grundsätzlich eine sogenannte Freiwilligkeitserklärung. 

Derzeit unbefristet in einer Psychiatrie 

Im Juli 2022 urteilte das Landgericht Würzburg, dass der Somalier zeitlich unbefristet in einer Psychiatrie unterkommen muss. Solange die Erkrankung des Mannes, paranoide Schizophrenie, fortbesteht und er als gefährlich eingestuft wird, ist eine Freilassung damit ausgeschlossen.

Verteidiger: Flüchtling weiterhin gefährlich

In der Psychiatrie verweigert der Flüchtling allerdings nach Auskunft seines Pflichtverteidigers jegliche Therapieangebote. «Er ist eine Gefahr für die Allgemeinheit», sagte Anwalt Hans-Jochen Schrepfer der Deutschen Presse-Agentur. «Er gilt immer noch als allgemein gefährlich, auch in dem Bezirkskrankenhaus, in dem er sich befindet.»

Schrepfer geht davon aus, dass bei einer nächsten gerichtlichen Anhörung - vermutlich Ende Juli - die Fortsetzung des Maßregelvollzugs für den Mann angeordnet wird. «Er ist nicht austherapiert. Er hat keinerlei Interessen an Therapieangeboten.»

Abschiebungen nach Somalia selten

Abschiebungen nach Somalia sind grundsätzlich möglich, vor allem bei Schwerkriminellen, aber wegen der Sicherheitslage in dem ostafrikanischen Land selten. Insgesamt leben derzeit etwa 65.000 Somalier in Deutschland, davon hat nach früheren Angaben der Bundesregierung nur «eine kleine Zahl» kein Bleiberecht.

Risiko Rückkehr

Nach Worten des Pflichtverteidigers ändert die Abschiebung des Somaliers nichts an seiner Gefährlichkeit - auch für die Bürger in seinem Heimatland. Er sei eine tickende Zeitbombe. «Es ist ja nicht so, dass die somalische Bevölkerung vor ihm sicher wäre.»

Auch eine Rückkehr des Mannes nach Deutschland sei denkbar. «Ich habe genug Mandanten, die das fünfte, sechste und siebte Mal wieder illegal über irgendwelche Grenzen eingereist kommen. Da gibt es natürlich null Komma null Sicherheit», sagte Schrepfer.

Somalier kam 2015 nach Deutschland

Der Flüchtling war nach eigenen Angaben im Mai 2015 von Italien nach 
Deutschland eingereist, nachdem er zuvor über Nordafrika und das Mittelmeer nach Italien gelangt war. Sein Asylantrag wurde zwar 2016 abgelehnt, aber er erhielt subsidiären Schutz - er hielt sich zur Tatzeit also legal in Deutschland auf und durfte damals nicht abgeschoben werden.

Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums zwölf Menschen von Deutschland nach Somalia zurückgeführt.

Ein Sprecher des Landesamtes für Asyl und Rückführungen erklärte: «Nach einer Abschiebung aus dem Bundesgebiet werden Ausreisepflichtige europaweit zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben.» «Die Ausschreibung erfolgt unter Verwendung biometrischer Daten und ermöglicht Migrations- und Polizeibehörden, Wiedereinreisen zu unterbinden», hieß es weiter.

Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten